Anforderungen an rechtskonforme Bedienungsanleitungen

Müssen Bedienungsanleitungen normative Voraussetzungen erfüllen?

Bereits aus der Rechtsprechung ergibt sich die Forderung nach Standards. In Schadensfällen ziehen Gerichte gern die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ als Maßstab zur Beurteilung heran. Soll heißen: Wenn technische Normen existieren, sind diese auch anzuwenden. Besteht der Verdacht eines Instruktionsfehlers, wird auch die Anleitung einer Überprüfung unterzogen. Wer dann keine Sorgfalt bei der Erstellung nachweisen kann, der handelt sich schnell den Vorwurf grober Fahrlässigkeit ein. Doch auch aus der CE-Kennzeichnung lässt sich eine solche Verpflichtung ableiten.

Welche Auswirkung hat die CE-Kennzeichnung auf die Bedienungsanleitung?

Hersteller, die das CE-Kennzeichen an einem Produkt anbringen, versichern damit, dass dieses Produkt allen relevanten EU-Richtlinien und Normen entspricht. Normen legen Mindeststandards fest und prägen maßgeblich die „anerkannten Regeln der Technik“. Wenn nun, wie auf der Seite Rechtliche Vorgaben zur Instruktionspflicht festgestellt, die Anleitung juristisch als fester Bestandteil des Produkts anzusehen ist und eine technische Norm für Gebrauchsanleitungen existiert, ist dann nicht auch diese Norm anzuwenden? Die Anwort lautet: Ja.

IEC 82079-1 „Erstellen von Gebrauchsanleitungen“

Die DIN EN IEC/IEEE 82079-1 „Erstellen von Gebrauchsanleitungen“ enthält allgemeine Grundsätze und besondere Anforderungen an Gliederung, Inhalt und Darstellung von Anleitungen. Damit hilft sie Herstellern und Dienstleistern, bei der Erfüllung ihrer Informations- und Instruktionspflicht bestimmte Qualitätskriterien einzuhalten und damit das Thema Anwenderdokumentation rechtlich auf sichere Beine zu stellen. Einen besonderen Stellenwert haben dabei Sicherheits- und Warnhinweise. Fehlen sie ganz oder sind sie unvollständig, fehlerhaft oder missverständlich, gilt das Produkt insgesamt als fehlerhaft, selbst wenn es technisch einwandfrei ist. Gerne gebe ich Ihnen eine Einschätzung, ob Ihre Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen die Mindeststandards erfüllen. 

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